Einreichung bis

Diese neue Förderrichtlinie im Bereich Datentreuhandmodelle fokussiert inhaltlich die Erforschung und Entwicklung tragfähiger Geschäfts- und Betriebsmodelle, Instrumente zur Steigerung der Akzeptanz und Vereinfachung der Skalierung von Datentreuhandmodellen, deren rechtliche einwandfreie Umsetzung, aber auch technische Datentreuhand-Komponenten.

Förderanträge für Verbund- oder Einzelvorhaben können bis spätestens zum 30.03.2023 eingereicht werden. Die Fördersumme beträgt für Verbund- oder Einzelvorhaben bis zu 500.000 Euro, Projekte laufen längstens bis 31.12.2025 und starten spätestens zum 15.10.2023. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen und gemeinnützige Vereine.