Das Modul Consent dient der Unterstützung von standortübergreifenden Datennutzunganfragen basierend auf dem jeweils aktuellen Einwilligungsstatus des Patienten am Standort.
Um den Bezug zwischen Person und Einwilligung herzustellen, wird die Einwilligung mit mindestens einem eindeutigen Personenidentifikator versehen (Basismodul: Person). Dies ist im Regelfall ein pseudonymer Identifikator.
In der Handreichung zur Patienteninformation & Teilnahmeerklärung zum „Modellvorhaben Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen“ nach § 64e SGB in der Version V1 wird unter Kapitel 2.1.4 Forschungseinwilligung die Nutzung des MII-Broad Consent ab der Version 1.6d empfohlen und im gesetzlichen Sinn mindestens der Basisversion ohne Zusatzmodule entspricht.