Genetische Daten aus der Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten oder aus entnommenen Biomaterialien von Patientinnen und Patienten sollen der medizinischen Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Es gibt zwei Wege, auf denen genetische Daten von Patientinnen und Patienten im Rahmen der MII für medizinische Forschung zur Verfügung gestellt werden können:

  1. Genetische Daten aus der Diagnostik und Behandlung: Die MII sammelt Daten aus der Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt diese Patientendaten verschiedenen Forschungsprojekten zur Verfügung. Wenn zu den Patientendaten auch genetische Daten gehören, können auch diese genetischen Daten in der Medizininformatik-Initiative gesammelt und zur Verfügung gestellt werden. Bei vielen Erkrankungen, z. B. einer Blinddarmentzündung, werden bei der Diagnostik und Behandlung gewöhnlich keine genetischen Daten der Patientinnen und Patienten erhoben. Bei anderen Erkrankungen spielen genetische Daten für die Diagnosestellung und Behandlung von Patientinnen und Patienten aber eine zunehmend größere Rolle. Aktuell werden genetische Daten vorwiegend in der Humangenetik, Onkologie und in der Pathologie erzeugt, z. B. bei seltenen erblich bedingten Erkrankungen oder bei Krebserkrankungen. In der MII werden genetische Daten beispielsweise von Patientinnen und Patienten aus der Krebsmedizin, Nervenheilkunde und Inneren Medizin gesammelt. Wenn die Patientinnen und Patienten in die Forschungsnutzung ihrer Daten einwilligen, können auch ihre genetischen Daten in den Datenzentren der MII gespeichert und standortübergreifend für Forschungsprojekte und Studien zur Verfügung gestellt werden.

    Welche und wie viele genetische Daten aus der Diagnostik und Behandlung des jeweiligen Patienten oder der jeweiligen Patientin für die Forschung gesammelt und durch die MII der Forschung zur Verfügung gestellt werden können, hängt davon ab, welche und wie viele genetische Daten bei den medizinischen Untersuchungen der jeweiligen Patientinnen und Patienten entstehen.

  2. Genetische Daten aus Biomaterialien: Einige Klinik-Standorte derMII möchten auch Biomaterialien von Patientinnen und Patienten, wie z. B. eine kleine Menge Blut, sammeln, lagern und der Forschung zur Verfügung stellen. Diese Biomaterialien beinhalten oft das gesamte Erbgut (Genom) des Patienten bzw. der Patientin. Aus diesen Biomaterialien können Forschende genetische Daten erzeugen, die nicht schon zum Zweck der Diagnose und Behandlung erzeugt wurden. Es können dabei auch sehr große zusätzliche Mengen genetischer Daten erzeugt werden, die das gesamte Erbgut (Genom) des Patienten bzw. der Patientin abbilden. Wenn die Patientinnen und Patienten in die Forschungsnutzung ihrer Biomaterialien einwilligen, erlauben sie, dass Forschende extra zu Forschungszwecken aus den Biomaterialien genetische Daten erzeugen und für medizinische Forschungsprojekte nutzen.

    Für beide Wege, auf denen genetische Daten zu Forschungszwecken in die MII gelangen, gilt: Genetische Daten werden in der MII nur genutzt, wenn dies rechtlich zulässig ist und umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten (und Biomaterialien) bestehen.

    Forscherinnen und Forscher setzen teilweise große Hoffnung in die Forschung mit genetischen Daten. Diese Nutzung für die Forschung soll dabei helfen, in Zukunft Krankheiten besser zu verstehen, früher zu erkennen und zielgenauer zu behandeln. Voraussetzung hierfür ist jedoch die erfolgreiche Forschung mit genetischen Daten von möglichst vielen Patientinnen und Patienten.

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