Genetische Daten weisen einige Eigenschaften auf, wegen denen sie eine besondere und besonders sensible Art von Daten sind.
Einzigartigkeit und Identifizierbarkeit
Jeder Mensch, mit Ausnahme eineiiger Zwillinge, hat ein einzigartiges Erbgut. Wenn man Daten über das Erbgut einer Person hat, können die Daten grundsätzlich dieser Person eindeutig zugeordnet werden. Die Daten bilden eine Art genetischen Fingerabdruck. Es ist also grundsätzlich möglich, eine Person anhand ihrer genetischen Daten zu identifizieren. Es hängt aber von Art und Umfang der genetischen Daten ab, ob die Daten wirklich einen einzigartigen Fingerabdruck bilden. Wenn man nur sehr wenige genetische Daten des Erbguts eines Menschen hat (z. B. einen einzigen DNA-Baustein des Erbguts), bilden solche Daten gewöhnlich keinen einzigartigen Fingerabdruck. Anders ist es hingegen, wenn man Daten über ganze Abschnitte des Erbguts einer Person hat oder wenn Daten über viele Varianten des Erbguts einer Person in einem Datensatz enthalten sind. Sie sind dann einzigartig wie ein Fingerabdruck und können, wenn sie mit genetischen Daten und persönlichen Angaben zur Person aus einer anderen Quelle kombiniert werden, die Person identifizieren (siehe Abschnitt 18.1).
Sensible Informationen über die Person
Aus genetischen Daten lassen sich Informationen über genetische Veranlagungen oder Risiken für bestimmte zukünftige Erkrankungen gewinnen. Auch über das Aussehen einer Person, z. B. über die Augenfarbe, können Informationen gewonnen werden. Anhand genetischer Daten lassen sich auch Schlussfolgerungen darüber ziehen, mit wem eine Person biologisch verwandt ist, z. B. über biologische Vaterschaften. Weiterhin kann aus genetischen Daten abgeleitet werden, ob eine Person Träger bestimmter genetischer Erkrankungen oder Eigenschaften ist, die im Falle der Fortpflanzung ein Risiko für die Gesundheit des Kindes darstellen können.
Betroffenheit von Blutsverwandten
Eltern vererben ihr Erbgut an ihre Kinder. Eng verwandte Familienmitglieder wie Eltern, Kinder oder Geschwister haben daher ein ähnliches Erbgut und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die gleichen genetischen Eigenschaften. Aus dem Erbgut einer Person kann man daher nicht nur Informationen über die Person selbst gewinnen, sondern mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch Rückschlüsse auf die Verwandten ziehen. Wenn beispielsweise eine Frau weiß, dass ihre Brustkrebserkrankung auf einem erblichen “Brustkrebsgen” beruht, so liegt die Wahrscheinlichkeit, dass auch ihre Tochter das veränderte “Brustkrebsgen” geerbt hat, bei ca. 50 Prozent. Wenn die Tochter das “Brustkrebsgen” geerbt hat, dann hat sie ein beachtliches Risiko, im Laufe ihres Lebens ebenfalls an Brustkrebs zu erkranken: Von 100 Frauen mit einem Brustkrebsgen erkranken etwa 70 im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs.