Nachdem mit den genetischen Daten von Patientinnen und Patienten erfolgreich geforscht wurde, können die Daten in speziellen, nicht-öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Datenbanken zum Zwecke der Überprüfung von Forschungsergebnissen gespeichert werden.

Wenn Forschende bei den Analysen der Patientendaten aus der MII auf interessante Erkenntnisse gestoßen sind, möchten die Forschenden diese Forschungsergebnisse gewöhnlich in Form eines wissenschaftlichen Artikels in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung in Fachzeitschriften werden die Ergebnisse zusammengefasst und anonymisiert, d. h. es kann aus den zu veröffentlichenden Forschungsergebnissen selbst kein Rückschluss auf die Identität der Patientinnen und Patienten gezogen werden.

Einige wissenschaftliche Fachzeitschriften verlangen jedoch, dass alle Daten der Patientinnen und Patienten, aus denen die Forschenden bei ihrer Arbeit die Forschungsergebnisse ursprünglich gewonnen haben, zugänglich sind. Andere Forschende sollen diese Daten zum Zwecke der Überprüfung der Forschungsergebnisse nutzen können. Die Überprüfbarkeit (durch Replikation oder Reproduktion) von Forschungsergebnissen ist eine wichtige Bedingung für die wissenschaftliche Qualität von Fachartikeln und damit der gesamten Wissenschaft. Um die Anforderungen der Fachzeitschriften zu erfüllen und Überprüfbarkeit zu ermöglichen, werden daher in einigen Fällen genetische Daten von Patientinnen und Patienten (stets ohne Namen oder andere direkt identifizierende Angaben) in besonders geschützten und vertrauenswürdigen wissenschaftlichen Datenbanken gespeichert. Die in den Datenbanken gespeicherten genetischen Daten sind nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Nur Forscherinnen und Forscher, die einen Antrag stellen, können, wenn ihr Antrag bewilligt wird, Zugang zu diesen Daten erhalten und sie dann für die Überprüfung der Forschungsergebnisse nutzen.

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