Herausforderung:

Über den Kerndatensatz hinaus sind gemeinsame Festlegungen zur Gewährleistung von Interoperabilität notwendig, um ein standort- und konsortienübergreifendes koordiniertes Zusammenspiel von IT-Systemen und eine übergreifende Datennutzung zu ermöglichen. Nationale Vorgaben hierzu und zentrale Komponenten/Services fehlen derzeit weitgehend.
 

Erreichter Erfolg:

Alle Universitätsmedizin-Standorte haben ein gemeinsames Vorgehen verabschiedet, nach welchem die Standardisierung von Daten und Prozessen sowie der Aufbau interoperabler IT-Infrastrukturen betrieben werden sollen. Berücksichtigt werden hierbei auch die Prozesse und Komponenten, die zur technischen Realisierung der Patienteneinwilligungen und der datenschutzkonformen  Datenverarbeitung notwendig sind. Die Festlegungen sind als Selbstverpflichtungserklärung in Form eines Eckpunktepapiers verfasst, das die einzuhaltenden Mindestanforderungen, die zur Erreichung der Interoperabilität zu erfüllen sind, festhält und das gemeinsam entlang des künftigen Projektfortschritts fortgeschrieben wird. Es skizziert zudem die notwendigen zu schaffenden zentralen Komponenten und die einzuleitenden Vorbereitungsmaßnahmen für einzelne harmonisierte Projektschritte (z.B. zur stufenweisen Erweiterung des Kerndatensatzes).

Download Gemeinsames Eckpunktepapier Interoperabilität
       Version 1.2 (13.03.2017) [PDF | 476 kb]